WEKO untersagt Zusammenschluss von Orange und Sunrise

Beitrag drucken Beitrag drucken | iusadvice | 22. April 2010

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Mitteilung der Wettbewerbskommission

Die Wettbewerbskommission (WEKO) untersagt den Zusammenschluss der Telekommunikationsunternehmen France Télécom SA (Orange) und Sunrise Communications AG. Zusammen mit Swisscom hätte das fusionierte Unternehmen eine kollektiv marktbeherrschende Stellung im Mobilfunkmarkt begründet. Zudem wäre der im Markt aktivste Netzbetreiber aus dem Markt ausgeschieden. 

Im Rahmen des Zusammenschlussvorhabens sollte Sunrise in France Télécom (Orange) integriert werden. Die vertiefte Prüfung der WEKO in den Mobilfunkmärkten hat ergeben, dass durch den Unternehmenszusammenschluss nur noch zwei Mobilfunkunternehmen mit eigenem Netz in der Schweiz verbleiben würden. Dadurch würden diese eine kollektiv marktbeherrschende Stellung erlangen, die den wirksamen Wettbewerb beseitigen kann und würden durch keine Markteintritte diszipliniert. Dies hätte zur Folge, dass das fusionierte Unternehmen und Swisscom sich nicht mehr wirksam konkurrenzieren würden: für beide Unternehmen wäre es vorteilhafter, ein relativ hohes Preisniveau beizubehalten als die Position des Konkurrenten anzugreifen, um Marktanteile zu gewinnen.

Auch die Synergien, welche dem Endkunden zugutekommen sollten, sind nicht bedeutend genug, um die zu erwartenden Wettbewerbsnachteile aufzuwiegen. Die Untersuchung hat keine Synergien ergeben, die den Wettbewerb fördern und von denen die Konsumenten profitieren würden. Zudem konnten keine zielführenden Auflagen identifiziert werden, welche die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der WEKO hätten ausräumen können.

Zwar würde durch den Zusammenschluss ein gegenüber Swisscom grösseres Unternehmen entstehen, aber gleichzeitig würde eine Situation geschaffen, in welcher für keines der beiden Unternehmen mehr ausreichende Anreize für Wettbewerb bestünden. Da ausserdem nach dem Zusammenschluss der Markteintritt eines weiteren Mobilfunkunternehmens mit eigenem Netz von der WEKO als sehr unwahrscheinlich beurteilt wird, hätte es in der Schweiz nur noch zwei flächendeckende Netzbetreiber gegeben. Mit drei Anbietern bleibt hingegen im schweizerische Mobilfunkmarkt noch eine gewisse Wettbewerbsdynamik bestehen und er bleibt offen für Innovationen.

Aus diesen Gründen untersagt die WEKO das Zusammenschlussvorhaben.

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