WEKO eröffnet Untersuchung gegen den Immobilienhändler-Verband USPI-Neuchâtel

Beitrag drucken Beitrag drucken | iusadvice | 9. Juni 2010

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Mitteilung der Wettbewerbskommission

Die Wettbewerbskommission hat am 8. Juni 2010 eine Untersuchung gegen die Neuenburger Sektion der „Union Suisse des professionels de l’immobilier“ (USPI – Neuchâtel), ein Immobilienhändlerverband, und gegen deren einzelne Mitglieder eröffnet. Mit dieser Untersuchung soll festgestellt werden, ob die Anwendung des vom Verband publizierten Tarif-Merkblattes gegen das Kartellgesetz verstösst. 

Die USPI-Neuchâtel ist eine Vereinigung von im Kanton ansässigen Unternehmen, die als Immobilienmakler und -verwalter tätig sind. Seit einigen Jahren publiziert diese Sektion der USPI auf ihrer Internet-Seite ein Merkblatt, dass Honorarempfehlungen für ihre Mitglieder enthält.

Bei den Vorabklärungen durch das Sekretariat haben sich Anzeichen ergeben, wonach die Anwendung der Honorarempfehlungen zu einer Einschränkung des Wettbewerbs zwischen den Unternehmen auf den betroffenen Märkten führen könnte. Die Untersuchung soll nun aufzeigen, ob die Anwendung des betreffenden Merkblattes tatsächlich eine Abrede zur Festsetzung von Preisen und damit eine unzulässige Wettbewerbsabrede darstellt.

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