Vernehmlassungsbericht zur Revision des Versicherungsvertragsgesetzes

Beitrag drucken Beitrag drucken | iusadvice | 13. Januar 2010

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Mitteilung des Eidgenössischen Finanzdepartements

Der Bundesrat hat heute vom Vernehmlassungsbericht zur Revision des Versicherungsvertragsgesetzes Kenntnis genommen und ihn veröffentlicht. Der Bundesrat hat zudem beschlossen, einige Revisionspunkte einer vertieften Abklärung zu unterziehen, bevor er im Herbst 2010 über die Grundzüge der Botschaft ans Parlament beschliessen wird. 

Der in die Vernehmlassung geschickte Entwurf sieht eine vollständige Überarbeitung des Versicherungsvertragsgesetzes vor. Das 1908 erlassene Gesetz wird an die neuen Gegebenheiten und Bedürfnisse angepasst. Die Stellung der Versicherten soll weiter verbessert werden.

Die überwiegende Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer hat die Revision grundsätzlich positiv aufgenommen. Zu einzelnen Bereichen wurden aber zum Teil gewichtige Vorbehalte angebracht, so etwa zum neu vorgesehenen Widerrufsrecht nach Vertragsschluss, zu den Informations- und Anzeigepflichten oder etwa zum direkten Forderungsrecht in der Haftpflichtversicherung. In zahlreichen Eingaben wird kritisiert, der Entwurf schränke die Vertragsfreiheit zu stark ein. Der grösste Widerstand erwuchs den Regelungen zur Versicherungsvermittlung, welche vielfach als zu weitgehend bezeichnet wurden. Einigen Teilnehmern ging der Entwurf aber auch zu wenig weit. So wurde beispielsweise eine Inhaltskontrolle zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vermisst.

Der Bundesrat hat von diesem Ergebnis der Vernehmlassung Kenntnis genommen und gleichzeitig beschlossen, als nächstes die offenen Fragen bei der Versicherungsvermittlung und weitere Fragen abklären zu lassen und daneben vertieft zu prüfen, wie sich der Revisionsentwurf auf die betroffenen Kreise auswirkt. Die entsprechenden Resultate sollen im nächsten Sommer vorliegen. Gestützt darauf wird der Bundesrat im Herbst 2010 über die Grundzüge der Botschaft beschliessen können.

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