Unterstützung von Schweizern im Ausland wird gesetzlich verankert

Beitrag drucken Beitrag drucken | iusadvice | 4. November 2009

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Mitteilung des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements

Bundesrat setzt Erlasse auf den 1. Januar 2010 in Kraft

Die finanzielle Unterstützung von Schweizer Staatsangehörigen im Ausland ist eine Daueraufgabe und wird deshalb gesetzlich verankert. Der Bundesrat hat am Mittwoch, den 4. November 2009 die gesetzlichen Bestimmungen sowie eine Ausführungsverordnung auf den 1. Januar 2010 in Kraft gesetzt.

Die neue Verordnung über Sozialhilfe und Darlehen an Schweizer Staatsangehörige im Ausland fasst zwei bisherige Verordnungen zusammen: die Verordnung über Fürsorgeleistungen an Auslandschweizer und die — bisher direkt auf die Bundesverfassung abgestützte und deshalb befristete — Verordnung über die finanzielle Hilfe an vorübergehend im Ausland weilende Schweizer Staatsangehörige. Die neue Verordnung übernimmt das bisherige Recht weitgehend unverändert: Der Bund unterstützt bedürftige Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer mit einmaligen und periodischen Unterstützungen oder mit der Übernahme der Heimreisekosten in die Schweiz. Er gewährt zudem Schweizer Staatsangehörigen, die im Ausland als Touristen in eine Notlage geraten, rückzahlbare Überbrückungshilfen.

In einem zweiten Schritt wird der Bundesrat die erforderlichen Anpassungen der (ebenfalls befristeten) Verordnung über die finanzielle Unterstützung von Auslandschweizer Institutionen vornehmen.

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