Mitteilung des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements
Längere Ferien können den Spielraum für Lohnerhöhungen oder Arbeitszeitverkürzungen einschränken und sich deshalb für die Arbeitnehmenden als nachteilig erweisen. Der Bundesrat will an der bewährten geltenden Ferienregelung festhalten und empfiehlt die Volksinitiative “6 Wochen Ferien für alle” ohne Gegenentwurf zur Ablehnung. Er hat am Freitag, den 18. Juni 2010 eine entsprechende Botschaft zuhanden des Parlaments verabschiedet. Weiter lesen 'Massgeschneiderte Lösungen statt längere Ferien für alle'»
Mitteilung des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements
Längere Ferien können den Spielraum für Lohnerhöhungen oder Arbeitszeitverkürzungen einschränken und sich deshalb für die Arbeitnehmenden auch als nachteilig erweisen. Der Bundesrat ist zudem der Ansicht, dass der Anspruch auf Ferien nicht in der Bundesverfassung, sondern auf Gesetzesstufe zu regeln ist. Er wird deshalb die Volksinitiative “6 Wochen Ferien für alle” ohne Gegenentwurf zur Ablehnung empfehlen. Er hat am Mittwoch das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, bis Mitte 2010 eine entsprechende Botschaft vorzulegen. Weiter lesen 'Bundesrat lehnt die Ferien-Initiative ab; EJPD wird bis Mitte 2010 Botschaft vorlegen'»
Mitteilung des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements
Die geltende Regelung des Verhältnisses von Völkerrecht und Landesrecht hat sich grundsätzlich bewährt. Der Bundesrat will aber vertieft prüfen, wie Widersprüche zwischen dem Initiativrecht und den völkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz vermieden werden können. Dies hält er in seinem am Freitag, den 5. März 2010 verabschiedeten Bericht über das Verhältnis von Völkerrecht und Landesrecht fest. Weiter lesen 'Verhältnis von Völkerrecht und Landesrecht'»
Medienmitteilung des Bundesgerichts
Urteile vom/arrêts du/sentenze de/decisions of 14. Dezember 2009 (1C_527/2009, 1C_529/2009)
Zwei Privatpersonen haben beim Bundesgericht je eine Eingabe gegen die Eidgenössische Volksabstimmung vom 29. November 2009 “Gegen den Bau von Minaretten” eingereicht. Da die Eingaben offensichtlich unzulässig waren, ist das Bundesgericht darauf im vereinfachten Verfahren nicht eingetreten (Artikel 108 Absatz 1 Bundesgerichtsgesetz). Beide Personen hatten nämlich abstrakt, d.h. ohne einen konkreten Anwendungsfall, den Inhalt der angenommenen eidgenössischen Volksinitiative gerügt. Dagegen steht aber gemäss Schweizerischem Recht keine Beschwerde ans Bundesgericht zur Verfügung. Inhaltlich hat das Bundesgericht somit zur Abstimmung keine Stellung genommen.
Deux particuliers ont déposé chacun à titre individuel un mémoire au Tribunal fédéral contre la votation fédérale du 29 novembre 2009 “Contre la construction de minarets”. Le Tribunal fédéral a décidé en procédure simplifiée (article 108 alinéa 1 de la Loi sur le Tribunal fédéral) de ne pas entrer en matière sur ces demandes qui étaient manifestement
irrecevables. En effet, les deux personnes s’en prenaient de manière abstraite – c’est-à-dire en dehors de tout cas d’application concret – au contenu même de l’initiative populaire fédérale. Or, en droit suisse, aucun recours n’est ouvert devant le Tribunal fédéral contre le contenu d’une initiative fédérale acceptée par le peuple et les cantons.
Le Tribunal fédéral ne s’est donc pas prononcé sur le fond.
Due persone hanno, ciascuna individualmente, depositato un’istanza dinanzi al Tribunale federale contro la votazione federale del 29 novembre 2009 denominata “Contro la costruzione di minareti”. Il Tribunale federale ha deciso in procedura semplificata (articolo 108 capoverso 1 della legge sul Tribunale federale) di non entrare nel merito di tali istanze, in quanto manifestamente irricevibili. In effetti, gli istanti hanno criticato in modo astratto – vale a dire a prescindere da una sua applicazione concreta – il contenuto dell’iniziativa popolare federale adottata. Orbene, il diritto svizzero non contempla la possibilità di ricorrere avanti al Tribunale federale contro il contenuto di una tale iniziativa. Il Tribunale federale non si è pertanto espresso sul contenuto dell’iniziativa.
Two private individuals each submitted a claim to the Swiss Federal Supreme Court against the popular vote of 29 November 2009 “Against The Construction of Minarets”. Because the submissions were manifestly unfounded, the Supreme Court refused to entertain them on procedural grounds in the simplified procedure, according to article 108 paragraph 1 of the Swiss Federal Supreme Court Law. In fact, both appellants only objected in an abstract manner, i.e. without a concrete case of application, to the contents of the adopted popular initiative. Under Swiss Law no appeal against a popular vote is admissible on such grounds before the Supreme Court. Therefore the Supreme Court did not examine the content of the popular initiative.
Bundesgerichtsentscheide
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Mitteilung des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements
Der Bundesrat hat heute die Botschaft zur Volksinitiative “Für den Schutz vor Waffengewalt” zuhanden des Parlaments verabschiedet und dabei das Volksbegehren ohne Gegenvorschlag abgelehnt. Er ist der Ansicht, dass dem Schutz vor Waffenmissbrauch im aktuellen Waffengesetz ausreichend Rechnung getragen wird. Im Bereich der Armeewaffen hat der Bundesrat zudem die notwendigen Schritte unternommen, um vorbeugende Massnahmen gegen mögliche Missbräuche mit Ordonnanzwaffen zu optimieren. Weiter lesen 'Bundesrat lehnt Volksinitiative “Für den Schutz vor Waffengewalt” ab'»
Mitteilung des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements
Die Tierschutzanwalt-Initiative ist unnötig und überholt, sagte Bundesrätin Doris Leuthard am Montag, den 14. Dezember 2009 an einer Medienkonferenz in Bern. Mit der neuen Tierschutzgesetzgebung seien die nötigen Verbesserungen im Tierschutz-Vollzug eingeleitet. Zudem könne schon heute jeder Kanton einen Tierschutzanwalt / eine Tierschutzanwältin einsetzen. Die Initiative stelle daher einen unnötigen Eingriff in die Kompetenz der Kantone dar. Über die Volksinitiative “Gegen Tierquälerei und für einen besseren Rechtsschutz der Tiere (Tierschutzanwalt-Initiative)” wird am 7. März abgestimmt. Die Initiative will die Kantone verpflichten, eine Tierschutzanwältin oder einen Tierschutzanwalt einzusetzen. Bundesrat und Parlament empfehlen, die Initiative abzulehnen. Weiter lesen 'Kein Tierschutzanwalt-Obligatorium für die Kantone'»
Mitteilung der Bundeskanzlei
Die Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger sowie die Kantone haben die Volksinitiative “Gegen den Bau von Minaretten” mehrheitlich angenommen. Der Bundesrat respektiert diesen Entscheid. Damit wird der Bau neuer Minarette in der Schweiz verboten. Die vier bestehenden Minarette bleiben erhalten. Auch Moscheen können weiterhin errichtet werden. Musliminnen und Muslime in der Schweiz können ihren Glauben also wie bisher leben und allein oder gemeinsam mit anderen praktizieren. Weiter lesen 'Ja zur Volksinitiative «Gegen den Bau von Minaretten»'»
Video-Botschaft Bundespräsident Hans-Rudolf Merz
Sehr geehrte Damen und Herren
In der Schweiz leben Angehörige der verschiedensten Religionen. Katholiken, Protestanten, Muslime, Juden, Sikhs, Buddhisten und Andere. Sie praktizieren ihren Glauben friedlich. Die einen im stillen Kämmerlein, andere in Gotteshäusern. Religiöse Toleranz hat Tradition in der Schweiz. Oft boten wir Andersgläubigen Zuflucht.
Weiter lesen 'Bundespräsident Hans-Rudolf Merz zur Abstimmung über die Minarett-Initiative'»
Mitteilung des Eidgenössischen Finanzdepartements
Die Besteuerung des Eigenmietwerts soll für alle Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer abgeschafft werden. Im Gegenzug sollen die bisherigen Abzugsmöglichkeiten auf zwei Ausnahmen reduziert werden: einen zeitlich und betragsmässig limitierten Schuldzinsenabzug für Ersterwerbende sowie einen Abzug für besonders wirkungsvolle Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen. Der Bundesrat hat am 4. November 2009 eine entsprechende Vernehmlassung eröffnet. Die Vorlage stellt er als indirekten Gegenvorschlag der Volksinitiative “Sicheres Wohnen im Alter” des Hauseigentümerverbands Schweiz (HEV) gegenüber. Weiter lesen 'Abschaffung des Eigenmietwerts: Vernehmlassung zum indirekten Gegenvorschlag eröffnet'»
Mitteilung des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements
Die Volksinitiative “Gegen den Bau von Minaretten” steht in Widerspruch zu zentralen Menschenrechten und gefährdet den Religionsfrieden. Sie ist kein taugliches Mittel, um gegen den religiösen Extremismus vorzugehen, sondern droht vielmehr religiösen Fanatikern Auftrieb zu verschaffen. Dies hat Bundesrätin Eveline Widmer Schlumpf am Donnerstag, den 15. Oktober 2009 an einer Medienkonferenz in Bern betont. Auch der Neuenburger Staatsrat Jean Studer und Pfarrer Thomas Wipf, Vorsitzender des Schweizerischen Rates der Religionen, riefen dazu auf, den Religionsfrieden zu bewahren und die Volksinitiative abzulehnen. Weiter lesen 'Den Religionsfrieden bewahren – Minarett-Initiative'»