Gewährleistung der geänderten Verfassungen von sechs Kantonen
Mitteilung des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements
Der Bundesrat beantragt dem Parlament, die geänderten Verfassungen der Kantone Glarus, Zug, Freiburg, St. Gallen, Graubünden und Genf zu gewährleisten. Alle Verfassungsänderungen stimmen mit dem Bundesrecht überein, wie er in seiner am Freitag verabschiedeten Botschaft festhält. Weiter lesen 'Gewährleistung der geänderten Verfassungen von sechs Kantonen'»