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Kein Tierschutzanwalt-Obligatorium für die Kantone

Von iusadvice, 14. Dezember 2009

Mitteilung des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements

Die Tierschutzanwalt-Initiative ist unnötig und überholt, sagte Bundesrätin Doris Leuthard am Montag, den 14. Dezember 2009 an einer Medienkonferenz in Bern. Mit der neuen Tierschutzgesetzgebung seien die nötigen Verbesserungen im Tierschutz-Vollzug eingeleitet. Zudem könne schon heute jeder Kanton einen Tierschutzanwalt / eine Tierschutzanwältin einsetzen. Die Initiative stelle daher einen unnötigen Eingriff in die Kompetenz der Kantone dar. Über die Volksinitiative “Gegen Tierquälerei und für einen besseren Rechtsschutz der Tiere (Tierschutzanwalt-Initiative)” wird am 7. März abgestimmt. Die Initiative will die Kantone verpflichten, eine Tierschutzanwältin oder einen Tierschutzanwalt einzusetzen. Bundesrat und Parlament empfehlen, die Initiative abzulehnen. Weiter lesen 'Kein Tierschutzanwalt-Obligatorium für die Kantone'»