Konzessionen für elektrische Verteileranlagen sind auszuschreiben
Mitteilung der Wettbewerbskommission
Die Gemeinwesen müssen Konzessionen zugunsten Privater für die Erstellung, den Betrieb und Unterhalt elektrischer Verteileranlagen gestützt auf Art. 2 Abs. 7 Binnenmarktgesetz (BGBM) ausschreiben. Zu diesem Schluss kommt die Wettbewerbskommission (WEKO) in einem Gutachten. Gleichzeitig empfiehlt die WEKO dem Bundesrat, die laufende Revision des Stromversorgungsgesetzes zu nutzen, um einheitliche Bedingungen für die Ausschreibung derartiger Konzessionen zu schaffen. Die Bedeutung des Gutachtens geht über den untersuchten Sektor hinaus: die WEKO gibt in ihrer Funktion als BGBM Aufsichtsorgan grundsätzliche Antworten auf Fragen der Ausschreibungspflicht. Weiter lesen 'Konzessionen für elektrische Verteileranlagen sind auszuschreiben'»