Das Konkursprivileg für Arbeitnehmerforderungen begrenzen
Mitteilung des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements
Forderungen von Arbeitnehmern im Konkurs sollen künftig nur noch bis zum Betrag des gemäss obligatorischer Unfallversicherung maximal versicherten Jahresverdienstes in der ersten Klasse privilegiert sein. Der Bundesrat unterstützt die Stossrichtung der von der nationalrätlichen Rechtskommission vorgeschlagenen Revision des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG), wie er in einer am Mittwoch veröffentlichten Stellungnahme schreibt. Weiter lesen 'Das Konkursprivileg für Arbeitnehmerforderungen begrenzen'»