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Unterstützung von Schweizern im Ausland wird gesetzlich verankert

Von iusadvice, 4. November 2009

Mitteilung des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements

Bundesrat setzt Erlasse auf den 1. Januar 2010 in Kraft

Die finanzielle Unterstützung von Schweizer Staatsangehörigen im Ausland ist eine Daueraufgabe und wird deshalb gesetzlich verankert. Der Bundesrat hat am Mittwoch, den 4. November 2009 die gesetzlichen Bestimmungen sowie eine Ausführungsverordnung auf den 1. Januar 2010 in Kraft gesetzt. Weiter lesen 'Unterstützung von Schweizern im Ausland wird gesetzlich verankert'»