Unterstützung von Schweizern im Ausland wird gesetzlich verankert
Mitteilung des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements
Bundesrat setzt Erlasse auf den 1. Januar 2010 in Kraft
Die finanzielle Unterstützung von Schweizer Staatsangehörigen im Ausland ist eine Daueraufgabe und wird deshalb gesetzlich verankert. Der Bundesrat hat am Mittwoch, den 4. November 2009 die gesetzlichen Bestimmungen sowie eine Ausführungsverordnung auf den 1. Januar 2010 in Kraft gesetzt. Weiter lesen 'Unterstützung von Schweizern im Ausland wird gesetzlich verankert'»