Mitteilung des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements
Der Bundesrat will die Sanierung von Unternehmen erleichtern. Er hat zu diesem Zweck am Mittwoch, den 8. September 2010 eine Botschaft zur Teilrevision des Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes (SchKG) verabschiedet. Weiter lesen 'Sanierung von Unternehmen wird erleichtert'»
Mitteilung des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements
Forderungen von Arbeitnehmern im Konkurs sollen künftig nur noch bis zum Betrag des gemäss obligatorischer Unfallversicherung maximal versicherten Jahresverdienstes in der ersten Klasse privilegiert sein. Der Bundesrat unterstützt die Stossrichtung der von der nationalrätlichen Rechtskommission vorgeschlagenen Revision des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG), wie er in einer am Mittwoch veröffentlichten Stellungnahme schreibt. Weiter lesen 'Das Konkursprivileg für Arbeitnehmerforderungen begrenzen'»