Inhaberinnen und Inhaber von Visa D dürfen neu im gesamten Schengen-Raum reisen
Mitteilung des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements
Ab dem 5. April 2010 werden Ausländerinnen und Ausländer, die über ein nationales Visum für den längerfristigen Aufenthalt von mehr als drei Monaten (Visum D) in einem Schengen-Mitgliedstaat verfügen, im gesamten Schengen-Raum reisen können. Es handelt sich dabei um eine Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands. Deren Übernahme hat der Bundesrat heute gutgeheissen. Weiter lesen 'Inhaberinnen und Inhaber von Visa D dürfen neu im gesamten Schengen-Raum reisen'»