Kompetenzen der Landesregierung in ausserordentlichen Lagen
Mitteilung der Bundeskanzlei
Für den Bundesrat hat sich die geltende Regelung seiner Befugnisse in ausserordentlichen Lagen grundsätzlich bewährt. Eine gesetzliche Regelung dieser Befugnisse lehnt die Landesregierung jedoch nicht a priori ab, wie sie in ihrer Stellungnahme zu einem Bericht der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats (SPK-N) festhält. Weiter lesen 'Kompetenzen der Landesregierung in ausserordentlichen Lagen'»