Mitteilung des Bundesamts für Wohnungswesen
Der hypothekarische Referenzzinssatz beträgt 3,00 Prozent und verbleibt damit auf demselben Stand wie der letztmals publizierte Satz. Dieser gilt für die Mietzinsgestaltung in der ganzen Schweiz. Er wird vom Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) quartalsweise publiziert. Weiter lesen 'Referenzzinssatz bei Mietverhältnissen bleibt bei 3 Prozent'»
Mitteilung des Bundesamts für Wohnungswesen
Immer mehr Städte und Gemeinden sind mit dem Problem steigender Boden- und Wohnungspreise konfrontiert. In einzelnen Regionen können sich Normalverdienende den Wohnraum nicht mehr leisten. Im Auftrag des Bundesamtes für Wohnungswesen (BWO) hat die Schweizerische Vereinigung für Landesplanung VLP-ASPAN in einer Studie aufgezeigt, wie dort das gemeinnützige, langfristig preisgünstige Wohnungsangebot mit raumplanerischen Mitteln gefördert werden kann. Weiter lesen 'Preisgünstiger Wohnraum dank guter Raumplanung'»
Mitteilung des Bundesamts für Wohnungswesen
Der hypothekarische Referenzzinssatz beträgt 3,00 Prozent und verbleibt damit auf demselben Stand wie der letztmals publizierte Satz. Dieser gilt für die Mietzinsgestaltung in der ganzen Schweiz. Er wird vom Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) quartalsweise publiziert. Weiter lesen 'Hypothekarischer Referenzzinssatz bei Mietverhältnissen bleibt bei 3 Prozent'»