Verlängerung der Bezugsdauer für Kurzarbeitsentschädigung
Mitteilung des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 5. März 2010 die Höchstdauer zum Bezug von Kurzarbeitsentschädigung (KAE) von 18 auf 24 Monate erhöht. Zudem hat er beschlossen, die verkürzte Karenzfrist beizubehalten. Die Verordnungsänderung wird auf den 1. April 2010 in Kraft gesetzt und gilt bis am 31. Dezember 2011. Weiter lesen 'Verlängerung der Bezugsdauer für Kurzarbeitsentschädigung'»