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Bundesrat gewährt der GPK Einsicht in die Akten zur Herausgabe von Bankdaten

Von iusadvice, 20. Januar 2010

Mitteilung der Bundeskanzlei

Der Bundesrat ist im Fall der Herausgabe von UBS-Kundendaten an die USA an einer Klärung des Sachverhalts interessiert. Er hat an der Sitzung vom 20. Januar 2010 daher beschlossen, der Arbeitsgruppe “Finanzmarktaufsicht” der Geschäftsprüfungskommissionen (GPK’s) von Nationalrat und Ständerat unter strengen Bedingungen Einsicht in die Akten zu gewähren, auch wenn es im Parlamentsgesetz so nicht verlangt wird. Voraussetzung ist, dass die GPK’s schriftlich garantieren, alles zu unternehmen, um die Geheimhaltung der Unterlagen sicherzustellen. Weiter lesen 'Bundesrat gewährt der GPK Einsicht in die Akten zur Herausgabe von Bankdaten'»