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Bundesrat ruft Ventilklausel nicht an

Von iusadvice, 26. Mai 2010

Mitteilung des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements

Der Bundesrat hat am 26. Mai 2010 entschieden, die Ventilklausel des Freizügigkeitsabkommens (FZA) gegenüber Staatsangehörigen aus den alten EU-Staaten per 1. Juni 2010 nicht anzurufen. Von Juni 2009 bis Ende April 2010 sind die erteilten Kurzaufenthalts- und Aufenthaltsbewilligungen um 9,4% bzw. 21,4% zurückgegangen. Die Situation auf dem Arbeitsmarkt hat sich in den letzten Monaten entspannt. Weiter lesen 'Bundesrat ruft Ventilklausel nicht an'»