Massnahmen gegen Lohnexzesse bei Banken und Versicherungen
Mitteilung der Bundeskanzlei
An der heutigen Sitzung vom 28. April 2010 hat der Bundesrat das EFD im Bereich der Vergütungspraxis mit der Ausarbeitung von drei Massnahmen beauftragt. Diese zielen vorab auf die Vergütungspraxis von Finanzunternehmen: Salärsysteme von Finanzunternehmen, die Staatshilfe beanspruchen müssen, sollen künftig einschränkend reguliert werden. Zudem sollen künftig die variablen Lohnausschüttungen, die vom Unternehmensgewinn abhängig sind, als Gewinnverteilung besteuert werden. Schliesslich sollen Mitarbeiteroptionen künftig nicht mehr bei der Zuteilung, sondern bei der Ausübung der Option besteuert werden. Der Bundesrat setzt mit diesen Massnahmen ein Signal gegen die Vergütungsexzesse in der Finanzbranche, die insbesondere im Fall von verlustschreibenden Unternehmen störend sind. Die Massnahmen tangieren die Vertragsfreiheit nicht. Wettbewerbsfähige Entschädigungen bleiben auch in der Finanzbranche weiterhin möglich. Weiter lesen 'Massnahmen gegen Lohnexzesse bei Banken und Versicherungen'»