Telekommunikation: Schutz für Konsumenten wird verstärkt
Mitteilung des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Der Bundesrat hat am 4. November 2009 die Anpassung der Ausführungsverordnungen zum Fernmeldegesetz (FMG) verabschiedet. Diese Änderungen bewirken unter anderem, dass die Konsumentinnen und Konsumenten besser geschützt und informiert werden, wenn sie ihr Mobiltelefon im Ausland verwenden oder Mehrwertdienste konsumieren. Weiter lesen 'Telekommunikation: Schutz für Konsumenten wird verstärkt'»