Revision des Einlegerschutzes
Mitteilung des Eidgenössischen Finanzdepartements
Der Bundesrat hat am 12. Mai 2010 die Botschaft zur Revision des Einlegerschutzes im Bankengesetz verabschiedet. Das bis Ende 2010 geltende Dringlichkeitsrecht zur Verstärkung des Einlegerschutzes soll dauerhaft im Bankengesetz verankert werden. Zudem werden die in der Vernehmlassung unbestritten gebliebenen Bestimmungen im Bankengesetz aufgenommen. Weiter lesen 'Revision des Einlegerschutzes'»