Einführung des neuen Schweizer Passes 10: Neue Rechtsgrundlagen treten per 1. März 2010 in Kraft
Mitteilung des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements
Der Bundesrat hat am 21. Oktober 2009 beschlossen, die Änderungen des Ausweisgesetzes und der Ausweisverordnung auf den 1. März 2010 in Kraft zu setzen. Damit sind die gesetzlichen Grundlagen für die definitive Einführung des Passes 10, der sogenannte E-Pass, geschaffen. In einer zusätzlichen Einführungsverordnung des Bundesrates wird die Übergangsphase von den heute ausgestellten Pässen 03 und 06 zum neuen Pass 10 geregelt. Weiter lesen 'Einführung des neuen Schweizer Passes 10: Neue Rechtsgrundlagen treten per 1. März 2010 in Kraft'»