EFD erlässt Weisungen über Zahlungsfristen des Bundes im Baubereich
Mitteilung des Bundesamts für Bauten und Logistik
Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) hat Weisungen über die Festsetzung der Zahlungsfristen des Bundes im Baubereich erlassen. Seit 1. Januar 2010 gilt in der Regel eine Zahlungsfrist von maximal 30 Tagen. Damit will das EFD die laufenden Programme zur Konjunkturförderung weiter unterstützen. Weiter lesen 'EFD erlässt Weisungen über Zahlungsfristen des Bundes im Baubereich'»