Inhaberinnen und Inhaber von Visa D dürfen neu im gesamten Schengen-Raum reisen

Beitrag drucken Beitrag drucken | iusadvice | 31. März 2010

Mitteilung des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements

Ab dem 5. April 2010 werden Ausländerinnen und Ausländer, die über ein nationales Visum für den längerfristigen Aufenthalt von mehr als drei Monaten (Visum D) in einem Schengen-Mitgliedstaat verfügen, im gesamten Schengen-Raum reisen können. Es handelt sich dabei um eine Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands. Deren Übernahme hat der Bundesrat heute gutgeheissen. 

Eine entsprechende neue Verordnung des Europäischen Parlaments und Rates der Europäischen Union wurde am 25. März 2010 erlassen. Mit der Übernahme dieser Schengen-Weiterentwicklung dürfen sich für den Schengen-Raum visumspflichtige Drittstaatsangehörige, die Inhaberinnen und Inhaber eines von einem Schengen-Mitgliedstaat ausgestellten Visums D sind, während insgesamt höchstens drei Monaten innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten im gesamten Schengen-Raum aufhalten.

Bisher mussten die Inhaberinnen und Inhaber eines aufgrund des nationalen Rechts erteilten Visums D, das für Aufenthalte von über drei Monaten in einem einzelnen Schengen-Mitgliedstaat ausgestellt wird, auf die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung warten oder im Besitz eines zusätzlichen Schengen-Visums (Visum C, Aufenthalte bis zu 3 Monaten) sein, um im übrigen Schengen-Raum frei reisen zu können.

Heute hat der Bundesrat die Übernahme dieser Schengen-Weiterentwicklung gutgeheissen. Die neue Regelung tritt am 5. April 2010 in Kraft. Die Übernahme erfordert eine Anpassung der schweizerischen Gesetzgebung auf Verordnungsstufe.

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