Gewährleistung der geänderten Verfassungen von sechs Kantonen
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Mitteilung des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements
Der Bundesrat beantragt dem Parlament, die geänderten Verfassungen der Kantone Glarus, Zug, Freiburg, St. Gallen, Graubünden und Genf zu gewährleisten. Alle Verfassungsänderungen stimmen mit dem Bundesrecht überein, wie er in seiner am Freitag verabschiedeten Botschaft festhält.
Die vorliegenden Verfassungsänderungen haben zum Gegenstand:
- im Kanton Glarus: Kompetenzausscheidung zwischen Kanton und Gemeinden im Schulbereich; Organisationsautonomie Kantonsspital; Glarner Kantonalbank; Finanzhaushalt;
- im Kanton Zug: neues Verfahren für Einbürgerungen;
- im Kanton Freiburg: Schutz vor Passivrauchen;
- im Kanton St. Gallen: Gemeindeverband und Zweckverband; zuständiges Organ für Einbürgerungsbeschlüsse;
- im Kanton Graubünden: Aufgabenentflechtung bei der Justiz;
- im Kanton Genf: Einführung der elektronischen Stimmabgabe; Unvereinbarkeiten zwischen einem Staatsratsmandat und einem Sitz in den Eidgenössischen Räten.
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