EFD nimmt amerikanische Steuervorschläge zur Kenntnis

Beitrag drucken Beitrag drucken | iusadvice | 15. Januar 2010

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Mitteilung des Eidgenössischen Finanzdepartements

Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) hat vom Vorschlag der USA zur Einführung einer Sonderabgabe auf den grössten Finanzinstitutionen Kenntnis genommen. Es wird die Gesetzesvorlage des amerikanischen Finanzministeriums analysieren, sobald diese eingegangen ist. 

Die USA planen eine so genannte Finanzkrisen-Haftungssteuer (”Financial Crisis Responsability Fee”). Damit wird unter anderem bezweckt, die zur Rettung der Finanzinstitutionen eingesetzten Staatsgelder zurück zu erhalten. Das US-Finanzministerium wünscht sich eine Koordination zwischen den wichtigsten Finanzplätzen und ist mit diesem Anliegen an das EFD gelangt.

Das EFD hat vom amerikanischen Vorschlag Kenntnis genommen und wird die Details analysieren, sobald die Gesetzesvorlage vorliegt. Diese muss noch vom US-Kongress genehmigt werden.

Im Gegensatz zu den USA resultierten in der Schweiz aus dem Engagement des Bundes bei der UBS keine Verluste für den Staat. Vielmehr konnte die Beteiligung mit einem Gewinn von 1,2 Milliarden Franken verkauft werden. Bisher erlitt auch die Schweizerische Nationalbank (SNB) keine ungedeckten Verluste auf ihrem Darlehen an den StabFund. Zudem blieben die für die konjunkturellen Stabilisierungsmassnahmen eingesetzten Mittel im Rahmen der Schuldenbremse. Deshalb drängt sich in der Schweiz aus fiskalischen Gründen eine solche Steuer nicht auf.

Die USA planen die Sonderabgabe auch im Hinblick auf eine Abfederung der “Too-big-to-fail”-Problematik. Zu dieser Frage hat der Bundesrat im November 2009 eine Expertengruppe eingesetzt.

Noch offen sind die Auswirkungen der amerikanischen Sonderabgabe auf die Schweizer Grossbanken mit Tochtergesellschaften in den USA.

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