Bundesrat will Aufwandbesteuerung erhöhen
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Mitteilung des Eidgenössischen Finanzdepartements
Die Besteuerung nach dem Aufwand soll verbessert und ihre Akzeptanz in der Bevölkerung gestärkt werden. Der Bundesrat schlägt vor, die Mindestlimite des besteuerten Aufwands zu erhöhen. Durch diese Anpassungen sollen Gerechtigkeitsüberlegungen stärker gewichtet werden, ohne die Attraktivität des Standorts Schweiz für Aufwandbesteuerte zu gefährden. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 9. September 2010 das Vernehmlassungsverfahren zu einem entsprechenden Gesetzesentwurf eröffnet.
Die Aufwandbesteuerung soll nach dem Willen des Bundesrats beibehalten werden. Neu soll aber der besteuerte Aufwand für die direkte Bundessteuer und die kantonalen Steuern mindestens das Siebenfache der Wohnkosten (bisher: das Fünffache) bzw. das Dreifache des Pensionspreises (bisher: das Doppelte) betragen. Zudem soll bei der direkten Bundessteuer ein minimales steuerbares Einkommen von 400′000 Franken gelten. Die Kantone müssen ebenfalls einen Mindestbetrag für das anzurechnende steuerbare Einkommen festlegen, sind aber bei der Festsetzung der Höhe frei. Sie sind ausserdem verpflichtet, die Vermögenssteuer bei der Aufwandbesteuerung mit zu berücksichtigen.
Die Vorschläge des Bundesrates erfolgen in Übereinstimmung mit der Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und -direktoren (FDK). Die Vernehmlassung dauert bis zum 17. Dezember 2010.
Auswirkungen der Anpassungen
Nach Berechnungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung führen die Anpassungen zu einer Erhöhung der Einnahmen des Bundes von gut 131 Millionen (im Jahre 2007) auf gut 255 Millionen Franken. Das entspricht einem Einnahmenzuwachs von jährlich 124 Millionen Franken. Er basiert auf der Annahme, dass alle derzeit Aufwandbesteuerten in der Schweiz verbleiben und ihren Steuerstatus behalten. Selbst wenn ein erheblicher Teil der rund 4′500 Aufwandbesteuerten (Zahl von 2007) die Schweiz verlassen wird, dürften noch immer Mehreinnahmen resultieren. Auswirkungen des neuen Bundesgesetzes auf die Einkommens- und Vermögenssteuern der Kantone und Gemeinden lassen sich aufgrund des kantonalen Umsetzungsspielraums nicht beziffern.
Trotz der vorgeschlagenen Verschärfung der Bemessungsregeln bleibt die Aufwandbesteuerung ein Instrument zur Stärkung der Standortattraktivität. Arbeitsplätze, welche mit dieser Besteuerungsform verbunden sind, dürften weitgehend erhalten bleiben. Gleichzeitig bewirken die Anpassungen, dass die Aufwandbesteuerung nicht zu einer unangemessenen Besserstellung der betreffenden Personen führt, verhältnismässig ist und transparenter wird. Die Abschaffung der Aufwandbesteuerung lehnt der Bundesrat aus volkswirtschaftlichen Gründen nach wie vor ab.
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