Bundesrat gewährt der GPK Einsicht in die Akten zur Herausgabe von Bankdaten
Mitteilung der Bundeskanzlei
Der Bundesrat ist im Fall der Herausgabe von UBS-Kundendaten an die USA an einer Klärung des Sachverhalts interessiert. Er hat an der Sitzung vom 20. Januar 2010 daher beschlossen, der Arbeitsgruppe “Finanzmarktaufsicht” der Geschäftsprüfungskommissionen (GPK’s) von Nationalrat und Ständerat unter strengen Bedingungen Einsicht in die Akten zu gewähren, auch wenn es im Parlamentsgesetz so nicht verlangt wird. Voraussetzung ist, dass die GPK’s schriftlich garantieren, alles zu unternehmen, um die Geheimhaltung der Unterlagen sicherzustellen.
Eine Delegation des Bundesrates mit Bundespräsidentin Doris Leuthard, Vizepräsident Moritz Leuenberger und Bundeskanzlerin Corina Casanova hatte sich am 18. Januar 2010 mit einer Abordnung der GPK’s der beiden Parlamentskammern getroffen. Dabei unterbreitete die Bundespräsidentin das Angebot der Exekutive zur Einsichtnahme in die Akten. Bundesrat und GPK’s verständigten sich darauf, die Akten unter folgenden strikten Bedingungen auszuhändigen:
- Der Arbeitsgruppe “Finanzmarktaufsicht” werden die geforderten Akten übergeben. Diese werden im Tresor des GPK-Sekretariats aufbewahrt.
- Die beiden GPK’s garantieren schriftlich, dass ausschliesslich der Präsident und der Vizepräsident der Arbeitsgruppe sowie zwei Mitarbeitende des GPK-Sekretariats Einsicht in die Akten nehmen. Kopien werden keine angefertigt. Die GPK-Mitglieder werden vom GPK-Sekretariat mit Zusammenfassungen bedient.
- Die Bundeskanzlei übergibt die Akten dem GPK-Sekretariat, sobald sie die schriftliche Garantie der Arbeitsgruppe erhalten hat.
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