Aufhebung der Bedenkfrist im Scheidungsrecht

Beitrag drucken Beitrag drucken | iusadvice | 14. Dezember 2009

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Mitteilung des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements

Ehegatten, die eine Scheidung auf gemeinsames Begehren beantragen, müssen künftig nach Anhörung durch das Gericht nicht mehr nach einer Bedenkzeit von zwei Monaten den Scheidungswillen und die Vereinbarung über die Scheidungsfolgen bestätigen. Der Bundesrat hat eine entsprechende Änderung des Zivilgesetzbuches (ZGB) auf den 1. Februar 2010 in Kraft gesetzt. 

Die Änderung des ZGB hebt die von der Praxis wiederholt kritisierte obligatorische Bedenkzeit auf. Es bleibt in Zukunft dem Gericht überlassen, ob es die Eheleute nötigenfalls zu mehreren Anhörungen einladen will. Die Gesetzesänderung tritt unter dem Vorbehalt in Kraft, dass kein Referendum dagegen ergriffen wird.

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