Anpassung der Richtlinien in Markensachen per 1. Januar 2010
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Mitteilung des Eidgenössichen Institut für Geistiges Eigentum
Das Institut hat seine Richtlinien in Markensachen aktualisiert und dabei unter anderem der Rechtsprechung und der Änderung der gemeinsamen Ausführungsordnung (GAFO), welche am 1. September 2009 in Kraft getreten ist Rechnung getragen.
Bei dieser Gelegenheit sind auch einige redaktionelle Überarbeitungen sowie kleinere strukturelle Änderungen vorgenommen worden.
Folgende Punkte sind hervorzuheben:
- Das Kapitel “Waren- und Dienstleistungsverzeichnis” wurde überarbeitet. Die Inhalte wurden neu strukturiert und materiell ergänzt (Teil 1, Ziffer 4).
- Die bereits publizierte Praxisänderung bezüglich akustischer Marken wurde übernommen. Die Ausführungen zu den akustischen Marken sind neu bei den konventionellen Zeichen eingeordnet (Teil 4, Ziffer 4.8).
- Im Widerspruchsverfahren wurde das Kapitel “Notorisch bekannte Marke” (Teil 5, Ziffer 2.4.1.2), insbesondere unter Berücksichtigung der neusten Urteile des Bundesverwaltungsgerichts, mit welchen die Praxis des Instituts bezüglich der Voraussetzung eines internationalen Sachverhalts bestätigt wurde, inhaltlich überarbeitet. Das Kapitel wurde zudem zur besseren Verständlichkeit umstrukturiert und in mehrere Absätze mit Untertiteln gegliedert.
Das Kapitel bezüglich Verkehrsdurchsetzung (Teil 4, Ziffer 10) ist zurzeit in Überarbeitung und wird voraussichtlich per 1. Juli 2010 angepasst.
Die revidierten Richtlinien treten auf den 1. Januar 2010 in Kraft und werden auf sämtliche hängigen Verfahren angewendet. Die Richtlinien sind hier verfügbar.
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