Abstimmungsvorlage für den 26. September 2010

Beitrag drucken Beitrag drucken | iusadvice | 14. April 2010

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Mitteilung der Bundeskanzlei

An seiner Sitzung vom 14. April 2010 hat der Bundesrat beschlossen, die Änderung vom 19. März 2010 des Bundesgesetzes über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (Arbeitslosenversicherungsgesetz, AVIG) am 26. September 2010 als einzige Vorlage zur Volksabstimmung zu bringen, falls das angemeldete Referendum formell zustande kommt (Ablauf der Referendumsfrist: 8. Juli 2010).

Sollte das Referendum nicht zustande kommen, wird am 26. September 2010 keine eidgenössische Volksabstimmung durchgeführt.

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